Kosten

PSYCHOTHERAPIE

Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dabei ist zumeist, dass die Behandlung durch approbierte und in das Arztregister eingetragene Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Der Umfang der Kostenübernahme ist allerdings von der abgeschlossenen Police abhängig. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle in Verbindung, und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendigen Antragsformalitäten.

Ich orientiere mich bei der Berechnung meiner Leistungen an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP):
Das Honorar für probatorische Sitzungen vor Beginn der eigentlichen Therapie berechne ich grundsätzlich zum niedrigeren 2,3-fachen Satz gemäß der Ziffer 870 der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP, der von der Mehrheit der Kostenträger problemlos erstattet wird.
Das Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung berechnet sich unter Zugrundelegung eines 3-fachen Steigerungssatzes und beläuft sich auf 131,15 €.
Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Hierzu möchte ich anmerken, dass die in der GOP aufgeführten Honorare seit über 20 Jahren nicht mehr erhöht wurden, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen beispiellos ist. Entsprechend erhält ein Kassentherapeut aktuell ein deutlich höheres Honorar als ein Privattherapeut für dieselbe Leistung.

Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist in der Regel bei durch Arbeits- oder Wegeunfälle verursachte psychische Störungen (z.B. Belastungsstörungen) der Fall. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Darüber hinaus behandle ich Patienten, bei denen die Kostenübernahme in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften fällt, in Kooperation mit dem Institut für Psychologische Unfallnachsorge (ipu) in Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wilfried Echterhoff).

Selbstzahler
Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Ich berechne meine Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung gemäß Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG, TRAINING UND COACHING
Keine Kassenleistung
Beratungen (auch Eheprobleme oder Paarberatung), Training und Coaching werden grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Der Umfang meiner Tätigkeit ist hier an Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und wird daher im Einzelfall ausgehandelt. Der Honorarsatz orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).