Kosten

PSYCHOTHERAPIE

Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Bedingung dabei ist zumeist, dass die Behandlung durch approbierte und in das Arztregister eingetragene Psychotherapeuten durchgeführt wird. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Der Umfang der Kostenübernahme ist allerdings von der abgeschlossenen Police abhängig. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle in Verbindung, und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen und eventuell notwendigen Antragsformalitäten.
Ich orientiere mich bei der Berechnung meiner Leistungen in der psychotherapeutischen Behandlung an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP):

  • Mein Honorar für Probatorische Sitzungen (vor Beginn der eigentlichen Therapie) berechnet sich nach Ziffer 870 GOP mit einem 2,3-fachen Steigerungssatz, das entspricht 100,55€. Die Probatorischen Sitzungen werden von den meisten Kostenträgern voll erstattet.
  • Mein Honorar für eine Kurzeittherapie-Sitzung (50 Min.) berechnet sich nach Ziffer 870 GOP mit einem 2,5-fachen Steigerungssatz und bemisst 109,29€.
  • Mein Honorar für eine Langzeittherapie-Sitzung (50 Min.) bei im Vergleich vielschichtigerer und aufwendigerer Symptomatik berechnet sich nach Ziffer 870 GOP mit einem 2,7-fachen Steigerungssatz und beläuft sich auf 118,03€.

Eine Voll-Erstattung durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder anderer Kostenträger ist nicht immer grundsätzlich gewährleistet. So kann der Fall eintreten, dass eine Erstattung nur für den 2,3-fachen Satz (100,55€) erfolgt – hier müssen Sie als Patient für die Differenz dann privat aufkommen.

Hierzu möchte ich anmerken, dass die in der GOP aufgeführten Honorare seit über 20 Jahren nicht mehr erhöht wurden, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen beispiellos ist. Tatsächlich erhält ein Kassentherapeut ein deutlich höheres Honorar als ein Privattherapeut für dieselbe Leistung.

Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist in der Regel bei durch Arbeits- oder Wegeunfälle verursachte psychische Störungen (z.B. Belastungsstörungen) der Fall. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.
Darüber hinaus behandle ich Patienten, bei denen die Kostenübernahme in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften fällt, in Kooperation mit dem Institut für Psychologische Unfallnachsorge (ipu) in Köln (Institutsleitung: Prof. Dr. Wilfried Echterhoff).

Selbstzahler
Es ist auch möglich, dass Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst übernehmen. Ich berechne meine Leistungen bei psychotherapeutischer Behandlung gemäß Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

PSYCHOLOGISCHE BERATUNG, TRAINING UND COACHING

Keine Kassenleistung
Beratungen (auch Eheprobleme oder Paarberatung), Training und Coaching werden grundsätzlich nicht von einer Krankenversicherung übernommen. Diese Angebote richten sich daher ausschließlich an Selbstzahler. Der Umfang meiner Tätigkeit ist hier an Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und wird daher im Einzelfall ausgehandelt. Der Honorarsatz orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Ärzte / Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).